Restschuldenfrei24
Lexikon
28 Begriffe, jeder in zwei Sätzen, mit Link zur Seite, die ihn erklärt.
AbtretungsfristBasiskontoBeratungshilfeBescheinigung nach § 305 InsODrittschuldnerEidesstattliche VersicherungEinspruchGerichtsvollzieherGläubigerInkassoInsolvenzgerichtMahnbescheidObliegenheitenP-KontoPfändungsfreigrenzePfändungs- und ÜberweisungsbeschlussRegelinsolvenzRestschuldbefreiungSchuldenbereinigungsplanSchuldnerverzeichnisTitelTreuhänderVerjährungVermögensauskunftVollstreckungsbescheidWiderspruchWohlverhaltensphaseZwangsvollstreckung
- Abtretungsfrist
- Zeitraum von drei Jahren ab Eröffnung, in dem der pfändbare Teil des Einkommens an den Treuhänder geht (§ 287 Abs. 2 InsO). Mehr dazu
- Basiskonto
- Girokonto auf Guthabenbasis, das jede Bank Verbrauchern anbieten muss (§ 31 ZKG). Mehr dazu
- Beratungshilfe
- Staatliche Hilfe für anwaltliche Beratung außerhalb eines Gerichtsverfahrens bei geringem Einkommen; Eigenanteil 15 Euro. Mehr dazu
- Bescheinigung nach § 305 InsO
- Nachweis einer geeigneten Stelle, dass der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist; Voraussetzung des Insolvenzantrags. Mehr dazu
- Drittschuldner
- Wer dem Schuldner etwas schuldet und deshalb an den Gläubiger zahlen muss, etwa Arbeitgeber oder Bank. Mehr dazu
- Eidesstattliche Versicherung
- Frühere Bezeichnung der Vermögensauskunft. Mehr dazu
- Einspruch
- Rechtsbehelf gegen den Vollstreckungsbescheid, Frist zwei Wochen. Mehr dazu
- Gerichtsvollzieher
- Vollstreckungsorgan für Sachpfändung, Vermögensauskunft und gütliche Erledigung. Mehr dazu
- Gläubiger
- Wer eine Forderung gegen Sie hat. Mehr dazu
- Inkasso
- Einziehung fremder Forderungen durch ein registriertes Unternehmen; keine hoheitlichen Befugnisse. Mehr dazu
- Insolvenzgericht
- Das Amtsgericht, das für Insolvenzverfahren zuständig ist. Mehr dazu
- Mahnbescheid
- Gerichtliche Zahlungsaufforderung ohne Prüfung der Forderung; Widerspruch binnen zwei Wochen. Mehr dazu
- Obliegenheiten
- Pflichten während der Abtretungsfrist nach § 295 InsO. Mehr dazu
- P-Konto
- Pfändungsschutzkonto mit automatischem monatlichem Freibetrag. Mehr dazu
- Pfändungsfreigrenze
- Betrag des Arbeitseinkommens, der nach § 850c ZPO unpfändbar bleibt. Mehr dazu
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
- Beschluss des Vollstreckungsgerichts, mit dem Lohn oder Konto gepfändet wird (§ 829 ZPO). Mehr dazu
- Regelinsolvenz
- Insolvenzverfahren für Selbstständige und Unternehmen; ebenfalls mit Restschuldbefreiung. Mehr dazu
- Restschuldbefreiung
- Gerichtlicher Beschluss, nach dem die verbliebenen Schulden nicht mehr durchsetzbar sind (§ 301 InsO). Mehr dazu
- Schuldenbereinigungsplan
- Angebot an alle Gläubiger im außergerichtlichen und gerichtlichen Einigungsversuch. Mehr dazu
- Schuldnerverzeichnis
- Zentrales Verzeichnis der Länder mit Eintragungen nach Vermögensauskunft, Löschung nach drei Jahren. Mehr dazu
- Titel
- Vollstreckbare Urkunde: Urteil, Vollstreckungsbescheid, notarielle Urkunde; gilt 30 Jahre. Mehr dazu
- Treuhänder
- Vom Gericht bestellte Person, die in der Verbraucherinsolvenz Masse und Abtretung verwaltet. Mehr dazu
- Verjährung
- Regelmäßig drei Jahre zum Jahresende; muss als Einrede erhoben werden (§§ 195, 214 BGB). Mehr dazu
- Vermögensauskunft
- Eidesstattliche Aufstellung des Vermögens beim Gerichtsvollzieher (§ 802c ZPO). Mehr dazu
- Vollstreckungsbescheid
- Titel nach Mahnbescheid ohne Widerspruch; Einspruch binnen zwei Wochen. Mehr dazu
- Widerspruch
- Rechtsbehelf gegen den Mahnbescheid, kostenlos, ohne Begründung. Mehr dazu
- Wohlverhaltensphase
- Umgangssprachlich für die Abtretungsfrist mit ihren Obliegenheiten. Mehr dazu
- Zwangsvollstreckung
- Durchsetzung eines Titels mit staatlichen Mitteln. Mehr dazu
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gesetze und Beträge ändern sich; maßgeblich ist der Stand der genannten Quellen. Stand dieser Seite: 04.10.2026.