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Lexikon

28 Begriffe, jeder in zwei Sätzen, mit Link zur Seite, die ihn erklärt.

Abtretungsfrist
Zeitraum von drei Jahren ab Eröffnung, in dem der pfändbare Teil des Einkommens an den Treuhänder geht (§ 287 Abs. 2 InsO). Mehr dazu
Basiskonto
Girokonto auf Guthabenbasis, das jede Bank Verbrauchern anbieten muss (§ 31 ZKG). Mehr dazu
Beratungshilfe
Staatliche Hilfe für anwaltliche Beratung außerhalb eines Gerichtsverfahrens bei geringem Einkommen; Eigenanteil 15 Euro. Mehr dazu
Bescheinigung nach § 305 InsO
Nachweis einer geeigneten Stelle, dass der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist; Voraussetzung des Insolvenzantrags. Mehr dazu
Drittschuldner
Wer dem Schuldner etwas schuldet und deshalb an den Gläubiger zahlen muss, etwa Arbeitgeber oder Bank. Mehr dazu
Eidesstattliche Versicherung
Frühere Bezeichnung der Vermögensauskunft. Mehr dazu
Einspruch
Rechtsbehelf gegen den Vollstreckungsbescheid, Frist zwei Wochen. Mehr dazu
Gerichtsvollzieher
Vollstreckungsorgan für Sachpfändung, Vermögensauskunft und gütliche Erledigung. Mehr dazu
Gläubiger
Wer eine Forderung gegen Sie hat. Mehr dazu
Inkasso
Einziehung fremder Forderungen durch ein registriertes Unternehmen; keine hoheitlichen Befugnisse. Mehr dazu
Insolvenzgericht
Das Amtsgericht, das für Insolvenzverfahren zuständig ist. Mehr dazu
Mahnbescheid
Gerichtliche Zahlungsaufforderung ohne Prüfung der Forderung; Widerspruch binnen zwei Wochen. Mehr dazu
Obliegenheiten
Pflichten während der Abtretungsfrist nach § 295 InsO. Mehr dazu
P-Konto
Pfändungsschutzkonto mit automatischem monatlichem Freibetrag. Mehr dazu
Pfändungsfreigrenze
Betrag des Arbeitseinkommens, der nach § 850c ZPO unpfändbar bleibt. Mehr dazu
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Beschluss des Vollstreckungsgerichts, mit dem Lohn oder Konto gepfändet wird (§ 829 ZPO). Mehr dazu
Regelinsolvenz
Insolvenzverfahren für Selbstständige und Unternehmen; ebenfalls mit Restschuldbefreiung. Mehr dazu
Restschuldbefreiung
Gerichtlicher Beschluss, nach dem die verbliebenen Schulden nicht mehr durchsetzbar sind (§ 301 InsO). Mehr dazu
Schuldenbereinigungsplan
Angebot an alle Gläubiger im außergerichtlichen und gerichtlichen Einigungsversuch. Mehr dazu
Schuldnerverzeichnis
Zentrales Verzeichnis der Länder mit Eintragungen nach Vermögensauskunft, Löschung nach drei Jahren. Mehr dazu
Titel
Vollstreckbare Urkunde: Urteil, Vollstreckungsbescheid, notarielle Urkunde; gilt 30 Jahre. Mehr dazu
Treuhänder
Vom Gericht bestellte Person, die in der Verbraucherinsolvenz Masse und Abtretung verwaltet. Mehr dazu
Verjährung
Regelmäßig drei Jahre zum Jahresende; muss als Einrede erhoben werden (§§ 195, 214 BGB). Mehr dazu
Vermögensauskunft
Eidesstattliche Aufstellung des Vermögens beim Gerichtsvollzieher (§ 802c ZPO). Mehr dazu
Vollstreckungsbescheid
Titel nach Mahnbescheid ohne Widerspruch; Einspruch binnen zwei Wochen. Mehr dazu
Widerspruch
Rechtsbehelf gegen den Mahnbescheid, kostenlos, ohne Begründung. Mehr dazu
Wohlverhaltensphase
Umgangssprachlich für die Abtretungsfrist mit ihren Obliegenheiten. Mehr dazu
Zwangsvollstreckung
Durchsetzung eines Titels mit staatlichen Mitteln. Mehr dazu
R
Redaktion Restschuldenfrei24Recherche und Text. Quellen: Gesetzestexte, amtliche Bekanntmachungen, Justizportale.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gesetze und Beträge ändern sich; maßgeblich ist der Stand der genannten Quellen. Stand dieser Seite: 04.10.2026.