P-Konto

Pfändung auf dem P-Konto: Was die Bank darf

Kurz gesagtAuf dem P-Konto bleibt der Freibetrag frei, der Rest wird zurückgehalten und nach vier Wochen an den Gläubiger ausgezahlt. Die Bank darf Lastschriften und Überweisungen im Freibetrag nicht verweigern, keine Gebühren für die Pfändungsbearbeitung berechnen und keine eigenen Forderungen gegen den Freibetrag aufrechnen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Freibetrag verfügbar, auch für Lastschriften und Daueraufträge.
  • Übersteigendes Guthaben: vier Wochen Zurückbehaltung, dann Auszahlung (§ 835 Abs. 3 ZPO).
  • Keine Pfändungsbearbeitungsgebühr, keine Aufrechnung mit Dispo (§ 901 ZPO).
  • Bei Fehlern: schriftlich beanstanden, Schlichtungsstelle, Vollstreckungsgericht.
Inhalt
  1. So rechnet die Bank
  2. Typische Fehler
  3. Was Sie tun
  4. Häufige Fragen

So rechnet die Bank

Sie zählt alle Verfügungen des Kalendermonats zusammen. Bis zum Freibetrag führt sie aus. Danach lehnt sie ab und behält das übersteigende Guthaben für den Gläubiger zurück. Mehrere Pfändungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bedient.

Typische Fehler

  • Bank verweigert Lastschriften trotz freiem Freibetrag.
  • Bank rechnet Lohn vom Monatsende dem Folgemonat an und lässt dadurch den Freibetrag doppelt aufbrauchen; der Übertrag nach § 899 Abs. 2 ZPO wird nicht beachtet.
  • Bank verrechnet Eingänge mit dem Dispo.
  • Bank ignoriert eine Bescheinigung oder verlangt vor Ablauf von zwei Jahren eine neue.

Was Sie tun

Beanstanden Sie schriftlich mit Verweis auf die Norm, fordern Sie Auszahlung und setzen Sie eine Frist. Bleibt die Bank dabei, hilft die Schlichtungsstelle oder ein Antrag beim Vollstreckungsgericht. Bei eilbedürftigen Zahlungen wie Miete informieren Sie den Vermieter mit Nachweis der Pfändung.

Häufige Fragen

Darf die Bank mein P-Konto kündigen?

Nicht wegen der Pfändung. Kündigt sie aus anderen Gründen, steht Ihnen ein Basiskonto zu.

Was passiert mit Guthaben nach Ende der Pfändung?

Zurückbehaltenes Guthaben, das nicht an den Gläubiger ausgezahlt wurde, wird frei.

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Redaktion Restschuldenfrei24Recherche und Text. Quellen: Gesetzestexte, amtliche Bekanntmachungen, Justizportale.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gesetze und Beträge ändern sich; maßgeblich ist der Stand der genannten Quellen. Stand dieser Seite: 04.10.2026.

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