P-Konto beantragen: Umwandlung in vier Geschäftstagen
Das Wichtigste in Kürze
- Antrag formlos; Musterformulare der Banken sind freiwillig.
- Vier Geschäftstage ab Antrag (§ 850k Abs. 2 Satz 1 ZPO).
- Nur ein P-Konto pro Person, Erklärung dazu gegenüber der Bank.
- Gemeinschaftskonto: Jeder Inhaber kann binnen eines Monats nach Pfändung die Übertragung seines Anteils auf ein eigenes P-Konto verlangen (§ 850l ZPO).
Der Antrag
Ein Satz genügt: „Ich verlange, mein Girokonto Nr. … ab sofort als Pfändungsschutzkonto nach § 850k ZPO zu führen. Ich versichere, dass ich kein weiteres P-Konto unterhalte.“ Lassen Sie sich den Eingang bestätigen oder schicken Sie den Antrag per E-Mail an die Bank und bewahren Sie die Kopie auf.
Was die Bank dann tut
Sie führt das Konto als P-Konto, meldet das Merkmal gegebenenfalls an die SCHUFA (nur zur Vermeidung von Mehrfachkonten) und beachtet den Grundfreibetrag. Ein Dispo wird in der Regel beendet; Schulden auf dem Konto bleiben bestehen, dürfen aber nicht gegen den Freibetrag aufgerechnet werden (§ 901 ZPO).
Wenn die Bank ablehnt oder verzögert
Die Bank hat keinen Ermessensspielraum. Verweisen Sie schriftlich auf § 850k Abs. 2 ZPO, setzen Sie eine kurze Frist und wenden Sie sich bei weiterer Verweigerung an die Schlichtungsstelle des Bankenverbands oder die BaFin. Ein Basiskonto bei einer anderen Bank steht Ihnen daneben zu (§ 31 ZKG).
Häufige Fragen
Kann ich ein neues Konto direkt als P-Konto eröffnen?
Ja. Ein Basiskonto können Sie von Anfang an als P-Konto führen lassen.
Was passiert mit meinem Minus auf dem Konto?
Es bleibt Schuld gegenüber der Bank. Die Bank darf aber Eingänge im Freibetrag nicht damit verrechnen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gesetze und Beträge ändern sich; maßgeblich ist der Stand der genannten Quellen. Stand dieser Seite: 04.10.2026.
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