Pfändung

Kindergeld und Pfändung: Was auf dem P-Konto geschützt ist

Kurz gesagtKindergeld selbst darf nur wegen Unterhaltsansprüchen des Kindes gepfändet werden, für das es gezahlt wird (§ 76 EStG). Auf dem Konto ist es nur geschützt, wenn Sie ein P-Konto haben und der Bank eine Bescheinigung vorlegen; dann erhöht es den Freibetrag in voller Höhe (§ 902 Nr. 5 ZPO).

Das Wichtigste in Kürze

  • Pfändung des Kindergeldanspruchs nur wegen Kindesunterhalt (§ 76 EStG).
  • Auf dem P-Konto: Erhöhung des Freibetrags um das Kindergeld mit Bescheinigung (§ 902 Nr. 5 ZPO).
  • Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss ebenso geschützt.
  • Bescheinigung stellt die Familienkasse aus, auch Beratungsstellen und Arbeitgeber dürfen das.
Inhalt
  1. An der Quelle
  2. Auf dem Konto
  3. Unterhaltspflicht gegenüber Kindern
  4. Häufige Fragen

An der Quelle

Die Familienkasse darf Kindergeld nur pfänden lassen, wenn es um Unterhalt für das Kind geht, für das es gezahlt wird. Gläubiger wie Banken oder Inkassobüros haben keinen Zugriff auf den Anspruch.

Auf dem Konto

Sobald das Kindergeld auf dem Konto ist, ist es Guthaben. Ohne P-Konto wird es mitgepfändet. Mit P-Konto zählt es zum Grundfreibetrag und wird mit Bescheinigung zusätzlich freigestellt. Legen Sie der Bank den Kindergeldbescheid oder eine Bescheinigung nach § 903 ZPO vor; die Bank muss ab dem zweiten Geschäftstag danach den erhöhten Freibetrag beachten.

Unterhaltspflicht gegenüber Kindern

Unabhängig vom Kindergeld erhöht jedes Kind, dem Sie Unterhalt leisten, den Freibetrag bei Lohn- und Kontopfändung (§ 850c Abs. 2, § 902 Nr. 1 ZPO). Beides gilt nebeneinander.

Beträge nach der hinterlegten Tabelle 2026/2027 (Grundfreibetrag 1.587,40 Euro, Erhöhung für die erste unterhaltsberechtigte Person 597,42 Euro, für die zweite bis fünfte je 332,83 Euro, volle Pfändbarkeit ab 4.866,30 Euro Netto). Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.

Häufige Fragen

Das Kindergeld wird auf das Konto meines Partners gezahlt. Ist es sicher?

Wenn das Konto des Partners nicht gepfändet ist, ja. Ist auch dieses gepfändet, braucht der Partner ein P-Konto und die Bescheinigung.

Gilt das auch für Kindergeld-Nachzahlungen?

Ja, Nachzahlungen können mit Bescheinigung freigegeben werden (§ 904 ZPO).

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Redaktion Restschuldenfrei24Recherche und Text. Quellen: Gesetzestexte, amtliche Bekanntmachungen, Justizportale.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gesetze und Beträge ändern sich; maßgeblich ist der Stand der genannten Quellen. Stand dieser Seite: 04.10.2026.

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