Privatinsolvenz

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?

Kurz gesagtDie Abtretungsfrist dauert drei Jahre ab Eröffnung des Verfahrens, wenn der Antrag nach dem 30. September 2020 gestellt wurde (§ 287 Abs. 2 InsO). Dazu kommt die Zeit davor: Gläubigerliste, Einigungsversuch, Antrag und Bearbeitung beim Gericht, zusammen meist einige Monate.

Das Wichtigste in Kürze

  • Drei Jahre ab Eröffnung, unabhängig davon, wie viel Sie in dieser Zeit zahlen.
  • Die alte Regel (sechs Jahre, verkürzbar auf fünf oder drei) gilt nur noch für Anträge vor dem 1. Oktober 2020.
  • Bei einer zweiten Restschuldbefreiung dauert die Frist fünf Jahre (§ 287 Abs. 2 Satz 2 InsO).
  • Die Zeit vor der Eröffnung zählt nicht zur Frist.
Inhalt
  1. Die Drei-Jahres-Frist
  2. Was davor liegt
  3. Was die Dauer verlängert
  4. Was die Dauer nicht verlängert
  5. Häufige Fragen

Die Drei-Jahres-Frist

Seit der Reform vom Dezember 2020 beträgt die Abtretungsfrist drei Jahre. Sie beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, nicht mit dem Antrag und nicht mit dem ersten Beratungsgespräch. Eine Mindestquote müssen Sie nicht erreichen; die frühere Verkürzung gegen Zahlung von 35 Prozent ist entfallen.

Was davor liegt

Vor der Eröffnung stehen Gläubigerliste, außergerichtlicher Einigungsversuch, Antrag und gerichtliche Prüfung. Wie lange das dauert, hängt von der Wartezeit bei der Beratungsstelle, der Zahl der Gläubiger und der Auslastung des Gerichts ab.

Was die Dauer verlängert

  • Zweite Restschuldbefreiung innerhalb von elf Jahren: fünf Jahre statt drei (§ 287 Abs. 2 Satz 2 InsO).
  • Versagung wegen Obliegenheitsverletzung: Das Verfahren endet ohne Befreiung, ein neuer Antrag ist erst nach Sperrfristen möglich (§ 287a InsO).
  • Verfahrenskosten nicht gedeckt und keine Stundung: Dann wird nicht eröffnet.

Was die Dauer nicht verlängert

Arbeitslosigkeit, Krankheit oder ein geringes Einkommen verlängern die Frist nicht. Wer wenig oder nichts abführen kann, bekommt die Restschuldbefreiung trotzdem, wenn er die Obliegenheiten einhält, insbesondere sich um Arbeit bemüht (§ 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO).

Beispiel

Antrag im März, Eröffnung im Juni. Die Abtretungsfrist endet drei Jahre später im Juni. Die Entscheidung über die Restschuldbefreiung ergeht danach, in der Praxis einige Wochen bis Monate später. Der Insolvenz-Zeitrechner zeigt die Spanne für Ihr Datum.

Häufige Fragen

Zählt die Zeit beim Einigungsversuch mit?

Nein. Die drei Jahre laufen ab Eröffnung durch das Gericht.

Kann ich die drei Jahre verkürzen?

Nein. Eine Verkürzung gegen Zahlung gibt es seit der Reform nicht mehr.

Wann ist der SCHUFA-Eintrag weg?

Nach aktueller Praxis sechs Monate nach Bekanntmachung der Restschuldbefreiung. Mehr dazu unter Restschuldbefreiung und SCHUFA.

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Redaktion Restschuldenfrei24Recherche und Text. Quellen: Gesetzestexte, amtliche Bekanntmachungen, Justizportale.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gesetze und Beträge ändern sich; maßgeblich ist der Stand der genannten Quellen. Stand dieser Seite: 04.10.2026.

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