Pfändungsrechner: Was von Ihrem Netto bleibt
Die Berechnung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung. Nicht berücksichtigt: Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen (§ 850d ZPO), Zusammenrechnung mehrerer Einkommen, Erhöhungen durch das Gericht (§ 850f ZPO), Sachbezüge.
So wird gerechnet
Bis zum Grundfreibetrag ist nichts pfändbar. Vom Teil darüber bleiben 30 Prozent bei Ihnen, bei einer Unterhaltspflicht 50 Prozent, bei jeder weiteren 10 Prozent mehr; außerdem erhöht sich der Freibetrag je unterhaltsberechtigter Person. Oberhalb von 4.866,30 Euro ist alles voll pfändbar. Die Tabelle fasst das in Zehn-Euro-Stufen zusammen; der Rechner nutzt die Tabellenwerte, nicht eine eigene Formel.
Gilt das auch für das Konto?
Nein. Beim Konto schützt das P-Konto einen Grundfreibetrag in gleicher Höhe, Erhöhungen brauchen eine Bescheinigung. Wird Lohn und Konto gleichzeitig gepfändet, lesen Sie P-Konto-Freibetrag.
Was zählt als Nettoeinkommen?
Der Betrag nach Steuern und Sozialabgaben, nach Abzug der unpfändbaren Bezüge nach § 850a ZPO. Krankengeld und Arbeitslosengeld I zählen wie Arbeitseinkommen.
Mein Partner verdient selbst. Zählt er trotzdem?
Grundsätzlich ja, wenn Sie ihm Unterhalt leisten. Der Gläubiger kann beim Gericht beantragen, ihn bei eigenem ausreichendem Einkommen unberücksichtigt zu lassen (§ 850c Abs. 6 ZPO).
Wie lange gilt die Tabelle?
Vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027. Die Freigrenzen werden jedes Jahr zum 1. Juli angepasst.
- § 850c ZPO
- § 850a ZPO
- Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BGBl. 2026 I) – Bekanntmachung vom 26. März 2026, BGBl. 2026 I Nr. 80, gültig 1.7.2026 bis 30.6.2027
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gesetze und Beträge ändern sich; maßgeblich ist der Stand der genannten Quellen. Stand dieser Seite: 04.10.2026.
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