Pfändung

Lohnpfändung: Was vom Gehalt gepfändet werden darf

Kurz gesagtBei einer Lohnpfändung behält der Arbeitgeber den pfändbaren Teil ein und zahlt ihn an den Gläubiger. Bis 1.587,40 Euro netto bleibt alles bei Ihnen, bei Unterhaltspflichten mehr. Der Arbeitgeber darf Ihnen wegen der Pfändung nicht kündigen, muss aber mitwirken und haftet bei Fehlern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundlage ist ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts (§ 829 ZPO).
  • Der Arbeitgeber muss binnen zwei Wochen erklären, ob er die Forderung anerkennt (§ 840 ZPO).
  • Unterhaltspflichten erhöhen den Freibetrag, aber nur, wenn der Arbeitgeber davon weiß.
  • Mehrere Pfändungen werden nach Eingang bedient (§ 804 Abs. 3 ZPO); Unterhaltsgläubiger haben Vorrang in ihrem Bereich.
Inhalt
  1. So läuft es ab
  2. Die Berechnung
  3. Pflichten und Grenzen des Arbeitgebers
  4. Ihre Rechte
  5. Häufige Fragen

So läuft es ab

  1. Zustellung. Der Beschluss geht an den Arbeitgeber (Drittschuldner) und an Sie.
  2. Drittschuldnererklärung. Der Arbeitgeber teilt dem Gläubiger binnen zwei Wochen mit, ob und was er zahlt und ob andere Pfändungen bestehen.
  3. Berechnung. Netto nach § 850e ZPO, Freibetrag nach Tabelle, Rest an den Gläubiger.
  4. Ende. Wenn Forderung, Zinsen und Kosten bezahlt sind, oder mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Die Berechnung

Vom Brutto gehen Steuern und Sozialabgaben ab, außerdem die nach § 850a ZPO unpfändbaren Teile: die Hälfte der Überstundenvergütung, Urlaubsgeld, Aufwandsentschädigungen, Weihnachtsgeld bis zu einem Höchstbetrag. Das Ergebnis ist das pfändungsrelevante Netto, aus dem die Tabelle den pfändbaren Betrag ergibt. Sachbezüge werden hinzugerechnet.

Beträge nach der hinterlegten Tabelle 2026/2027 (Grundfreibetrag 1.587,40 Euro, Erhöhung für die erste unterhaltsberechtigte Person 597,42 Euro, für die zweite bis fünfte je 332,83 Euro, volle Pfändbarkeit ab 4.866,30 Euro Netto). Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.

Pflichten und Grenzen des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss die Pfändung umsetzen und haftet dem Gläubiger, wenn er zu wenig abführt, und Ihnen, wenn er zu viel abführt. Er darf keine Bearbeitungsgebühr vom Lohn abziehen. Eine Kündigung wegen Lohnpfändung ist nach der Rechtsprechung nur in Ausnahmefällen bei erheblicher Störung des Betriebsablaufs denkbar; eine einzelne Pfändung reicht dafür nicht.

Ihre Rechte

  • Unterhaltspflichten nachweisen (Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Unterhaltstitel), damit der Arbeitgeber die richtige Spalte nutzt.
  • Erhöhung des Freibetrags beim Vollstreckungsgericht beantragen, wenn das Existenzminimum nicht gedeckt ist (§ 850f ZPO).
  • Vollstreckungsabwehr, wenn die Forderung bezahlt oder verjährt ist, Erinnerung bei Verfahrensfehlern (§ 766 ZPO).
  • Abrechnung prüfen: Der pfändbare Betrag muss auf der Abrechnung nachvollziehbar sein.
Beispiel

Frau K. verdient 2.300 Euro netto und hat ein Kind, für das sie Unterhalt leistet. Ohne Nachweis rechnet der Arbeitgeber mit 0 Personen: 498,82 Euro pfändbar. Mit Nachweis der einen Unterhaltspflicht: 57,59 Euro. Der Unterschied liegt bei über 440 Euro im Monat. Werte nach Tabelle 2026/2027, Name erfunden.

Häufige Fragen

Erfährt mein Chef, wem ich was schulde?

Ja, der Beschluss nennt Gläubiger und Forderung. Die Personalabteilung ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Kann ich die Pfändung durch Jobwechsel loswerden?

Nein. Der Gläubiger lässt beim neuen Arbeitgeber erneut pfänden. Der Titel gilt 30 Jahre.

Was ist mit Bürgergeld-Aufstockung?

Bürgergeld selbst ist unpfändbar. Der Lohn wird nach Tabelle gepfändet; das Jobcenter rechnet mit dem tatsächlich zufließenden Lohn.

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Redaktion Restschuldenfrei24Recherche und Text. Quellen: Gesetzestexte, amtliche Bekanntmachungen, Justizportale.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gesetze und Beträge ändern sich; maßgeblich ist der Stand der genannten Quellen. Stand dieser Seite: 04.10.2026.

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