Gericht und Vollstreckung

Gerichtsvollzieher angekündigt: Was er darf und was nicht

Kurz gesagtDer Gerichtsvollzieher vollstreckt aus einem Titel. Er darf bewegliche Sachen von Wert pfänden, nicht aber Hausrat, Kleidung, Arbeitsmittel und Dinge des täglichen Bedarfs (§ 811 ZPO). Ihre Wohnung darf er ohne Ihre Zustimmung nur mit richterlicher Anordnung durchsuchen (§ 758a ZPO). Meist geht es ihm um die Vermögensauskunft und um eine gütliche Einigung, etwa Raten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne Titel kommt kein Gerichtsvollzieher; Inkasso darf ihn nicht schicken.
  • Hausrat, Kleidung, Fernseher, Waschmaschine, Arbeitsmittel: unpfändbar (§ 811 ZPO); Austausch gegen einfacheres Gerät möglich (§ 811a ZPO).
  • Der Gerichtsvollzieher kann Ratenzahlung vereinbaren, bis zu zwölf Monate, wenn der Gläubiger nicht widerspricht (§ 802b ZPO).
  • Termin zur Vermögensauskunft wahrnehmen; sonst droht Haftbefehl (§ 802g ZPO).
Inhalt
  1. Was beim Besuch passiert
  2. Unpfändbar
  3. Gütliche Erledigung
  4. Vermögensauskunft
  5. Häufige Fragen

Was beim Besuch passiert

Der Gerichtsvollzieher weist sich aus, nennt Gläubiger und Forderung und fragt nach Zahlung oder Raten. Er sieht sich um, pfändet nur Wertgegenstände, die über den Hausrat hinausgehen (Schmuck, teure Elektronik, Bargeld über dem Bedarf, Fahrzeuge), und bringt ein Pfandsiegel an. Mitnehmen tut er selten; verwertet wird später. Hereinlassen müssen Sie ihn nicht, ohne Einwilligung braucht er den Durchsuchungsbeschluss.

Unpfändbar

  • Hausrat für eine bescheidene Lebensführung: Möbel, Kühlschrank, Waschmaschine, Fernseher, Computer
  • Kleidung, Wäsche, Betten
  • Lebensmittel und Geld für den notwendigen Unterhalt bis zur nächsten Zahlung
  • Arbeitsmittel und das Auto, wenn es für die Arbeit nötig ist
  • Haustiere, soweit nicht zu Erwerbszwecken gehalten
  • Hilfsmittel bei Krankheit und Behinderung

Gütliche Erledigung

Der Gerichtsvollzieher soll auf eine gütliche Erledigung hinwirken (§ 802b ZPO). Legen Sie ihm Ihre Einkommensverhältnisse offen und bieten Sie eine Rate an, die Sie tragen können. Hält er sie für angemessen und widerspricht der Gläubiger nicht binnen zwei Wochen, gilt die Vereinbarung, und die Vollstreckung ruht, solange Sie zahlen.

Vermögensauskunft

Oft ist der Termin keine Pfändung, sondern die Abnahme der Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung). Sie listen Ihr Vermögen auf und versichern die Richtigkeit. Mehr dazu unter Vermögensauskunft. Erscheinen Sie nicht, kann der Gläubiger einen Haftbefehl beantragen.

Häufige Fragen

Darf der Gerichtsvollzieher meine Geldbörse durchsuchen?

Ja, die Taschenpfändung ist zulässig; er muss aber Geld für den notwendigen Unterhalt belassen (§ 811 Abs. 1 Nr. 8 ZPO).

Darf er Sachen pfänden, die meinem Partner gehören?

Er darf nur Ihre Sachen pfänden; bei gemeinsamem Hausrat gilt die Vermutung des Gewahrsams. Der Partner kann mit Nachweis Drittwiderspruchsklage erheben (§ 771 ZPO).

Kann ich den Termin verschieben?

Einmal mit Begründung in der Regel ja. Melden Sie sich vorher, nie einfach fernbleiben.

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Redaktion Restschuldenfrei24Recherche und Text. Quellen: Gesetzestexte, amtliche Bekanntmachungen, Justizportale.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gesetze und Beträge ändern sich; maßgeblich ist der Stand der genannten Quellen. Stand dieser Seite: 04.10.2026.

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