Privatinsolvenz

Was kostet eine Privatinsolvenz?

Kurz gesagtDie Privatinsolvenz verursacht Gerichtskosten und die Vergütung des Treuhänders. Wer sie nicht aufbringen kann, bekommt sie gestundet (§ 4a InsO) und zahlt sie, wenn überhaupt, in Raten nach der Restschuldbefreiung. Die Beratung davor ist bei anerkannten Stellen kostenlos, beim Anwalt mit Beratungshilfe fast kostenlos.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verfahrenskosten können gestundet werden, wenn das Vermögen nicht reicht (§ 4a InsO).
  • Die Beratung bei anerkannten Stellen ist kostenlos; beim Anwalt gilt mit Beratungshilfe eine Gebühr von 15 Euro.
  • Kommerzielle Anbieter ohne Zulassung dürfen keine Rechtsdienstleistung erbringen; Vorsicht bei Pauschalpreisen für „Schuldenfreiheit“.
  • Nach der Restschuldbefreiung können gestundete Kosten in Raten verlangt werden, wenn das Einkommen es zulässt (§ 4b InsO).
Inhalt
  1. Gerichtskosten und Treuhändervergütung
  2. Stundung der Verfahrenskosten
  3. Kosten der Beratung
  4. Woran Sie unseriöse Angebote erkennen
  5. Häufige Fragen

Gerichtskosten und Treuhändervergütung

Das Gericht erhebt Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz, der Treuhänder bekommt eine Vergütung nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV), mit Mindestbeträgen. Die konkreten Beträge hängen von der Masse ab.

Stundung der Verfahrenskosten

Reicht Ihr Vermögen nicht, um die Kosten zu decken, stundet das Gericht sie auf Antrag (§ 4a InsO). Dann läuft das Verfahren, ohne dass Sie vorab zahlen. Nach der Restschuldbefreiung prüft das Gericht, ob Sie die gestundeten Kosten in Raten zahlen können; bei geringem Einkommen können sie ganz erlassen werden (§ 4b InsO). Den Stundungsantrag stellen Sie zusammen mit dem Insolvenzantrag.

Kosten der Beratung

  • Anerkannte Schuldnerberatung (Caritas, Diakonie, AWO, Kommunen): kostenlos. Nachteil: Wartezeiten.
  • Rechtsanwalt mit Beratungshilfe: Sie zahlen 15 Euro, den Rest trägt das Land. Voraussetzung ist ein Beratungshilfeschein vom Amtsgericht bei geringem Einkommen.
  • Rechtsanwalt als Selbstzahler: Vergütungsvereinbarung, oft Pauschalen, meist in Raten.

Woran Sie unseriöse Angebote erkennen

Wer Ihnen gegen Vorkasse „Schuldenfreiheit ohne Insolvenz“ verspricht, Erfolgsquoten nennt oder keinen Rechtsanwalt und keine anerkannte Stelle hinter sich hat, darf die Bescheinigung nach § 305 InsO nicht ausstellen. Prüfen Sie im Rechtsdienstleistungsregister, ob ein Anbieter registriert ist, und fragen Sie, wer die Bescheinigung ausstellt.

Häufige Fragen

Muss ich die Kosten vorab zahlen?

Nein, wenn Sie Stundung beantragen und Ihr Vermögen nicht reicht. Das ist der Normalfall in der Verbraucherinsolvenz.

Was kostet die Bescheinigung nach § 305 InsO?

Bei anerkannten Stellen nichts. Beim Anwalt ist sie Teil der Beratung, mit Beratungshilfe also 15 Euro.

Kann ich Beratungshilfe beantragen, wenn ich arbeite?

Ja, wenn das Einkommen nach Abzügen unter den Grenzen des Beratungshilfegesetzes liegt. Der Rechtspfleger beim Amtsgericht prüft das.

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Redaktion Restschuldenfrei24Recherche und Text. Quellen: Gesetzestexte, amtliche Bekanntmachungen, Justizportale.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gesetze und Beträge ändern sich; maßgeblich ist der Stand der genannten Quellen. Stand dieser Seite: 04.10.2026.

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