Inkasso

Inkassokosten: Was zulässig ist und was nicht

Kurz gesagtInkassokosten sind nur geschuldet, wenn Sie in Verzug waren, und nur bis zu der Höhe, die ein Rechtsanwalt verlangen dürfte (§ 13e RDG). Für unbestrittene Forderungen, die auf die erste Zahlungsaufforderung bezahlt werden, gilt ein geringerer Satz; bei kleinen Forderungen gibt es Obergrenzen. Pauschale Kontoführungs- oder Bearbeitungsgebühren sind unzulässig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geschäftsgebühr für Inkasso regelmäßig 0,9 nach RVG-Tabelle, bei unbestrittener Forderung und Zahlung auf die erste Aufforderung 0,5.
  • Kleinforderungen: Obergrenze für die Gebühr, Details nach § 13e RDG.
  • Verzugszinsen für Verbraucher: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).
  • Mahnkosten: nur tatsächlich entstandene Kosten, Portokosten, keine Pauschalen für Personal.
Inhalt
  1. Wann überhaupt Kosten anfallen
  2. Die Höchstgrenzen
  3. Verzugszinsen und Mahnkosten
  4. Häufige Fragen

Wann überhaupt Kosten anfallen

Inkassokosten sind Verzugsschaden. Verzug tritt ein mit Mahnung nach Fälligkeit oder 30 Tage nach Rechnung mit entsprechendem Hinweis (§ 286 BGB). Haben Sie vor dem Inkassoauftrag nie eine Mahnung bekommen, fehlt oft der Verzug, und Inkassokosten sind nicht geschuldet. Hat der Gläubiger das Inkasso ohne Not beauftragt, obwohl Sie zahlungsfähig und -willig waren, kann der Ersatz ebenfalls entfallen.

Die Höchstgrenzen

Seit der Reform des Inkassorechts 2021 orientieren sich die Inkassokosten an den Anwaltsgebühren und liegen darunter. Für eine erste Zahlungsaufforderung bei unbestrittener Forderung gilt eine reduzierte Gebühr; Zuschläge für Ratenzahlungsvereinbarungen und Adressermittlungen sind begrenzt.

Verzugszinsen und Mahnkosten

Verzugszinsen betragen für Verbraucher 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Bundesbank, der halbjährlich veröffentlicht wird. Höhere Zinsen nur, wenn vertraglich vereinbart oder bei Kreditverträgen. Mahngebühren von 5 oder 10 Euro pro Mahnung sind unzulässig, wenn sie den tatsächlichen Aufwand übersteigen; Gerichte akzeptieren meist nur Porto und Material.

Beispiel

Offene Rechnung 120 Euro, erste Mahnung, dann Inkasso. Das Büro fordert 120 Euro plus 73,50 Euro Inkassokosten plus 15 Euro Kontoführungspauschale plus 12 Euro Mahnkosten. Zulässig wären eine reduzierte Inkassogebühr nach § 13e RDG, Verzugszinsen und Porto. Kontoführungspauschale und Mahnkostenpauschale sind nicht geschuldet.

Häufige Fragen

Darf Inkasso Ratenzahlungsgebühren verlangen?

Für den Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung ist eine begrenzte Einigungsgebühr möglich; eine monatliche Gebühr für jede Rate nicht.

Muss ich Adressermittlungskosten zahlen?

Nur, wenn Sie umgezogen sind, ohne die Adresse mitzuteilen, und die Kosten angemessen sind.

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Redaktion Restschuldenfrei24Recherche und Text. Quellen: Gesetzestexte, amtliche Bekanntmachungen, Justizportale.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gesetze und Beträge ändern sich; maßgeblich ist der Stand der genannten Quellen. Stand dieser Seite: 04.10.2026.

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