Pfändung: Lohn, Konto, Sachen – was erlaubt ist
Das Wichtigste in Kürze
- Grundfreibetrag beim Lohn: 1.587,40 Euro netto im Monat, mehr bei Unterhaltspflichten.
- Konto: ohne P-Konto ist das gesamte Guthaben blockiert, mit P-Konto bleibt der Freibetrag frei.
- Hausrat, Kleidung, Arbeitsmittel: unpfändbar (§ 811 ZPO).
- Jede Pfändung braucht Titel, Vollstreckungsklausel und Zustellung (§ 750 ZPO).
Inhalt
Die Themen im Überblick
Die drei Arten der Pfändung
- Lohnpfändung: Der Gläubiger lässt Ihren Anspruch gegen den Arbeitgeber pfänden; der Arbeitgeber zahlt den pfändbaren Teil an den Gläubiger.
- Kontopfändung: Die Bank darf Guthaben nicht mehr an Sie auszahlen; mit P-Konto bleibt der Freibetrag verfügbar.
- Sachpfändung: Der Gerichtsvollzieher pfändet bewegliche Sachen von Wert; Hausrat ist geschützt.
Wie es dazu kommt
Am Anfang steht eine Forderung, dann Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil. Mit dem Titel beantragt der Gläubiger beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (§ 829 ZPO) oder beauftragt den Gerichtsvollzieher. Behörden wie Finanzamt und Krankenkasse brauchen keinen gerichtlichen Titel; sie vollstrecken aus eigenen Bescheiden.
Was Sie sofort tun können
- Konto schützen: P-Konto beantragen, Bank muss binnen vier Geschäftstagen umwandeln (§ 850k Abs. 2 ZPO).
- Freibetrag prüfen: Unterhaltspflichten dem Arbeitgeber nachweisen, beim Konto Bescheinigung vorlegen.
- Titel prüfen: Ist die Forderung berechtigt und nicht verjährt? Bei titulierten Forderungen gilt 30 Jahre (§ 197 BGB).
- Weg klären: Ratenzahlung, Vergleich oder Insolvenz. Hilfe über anerkannte Stellen oder Beratungshilfe.
Häufige Fragen
Darf ohne Ankündigung gepfändet werden?
Der Pfändungsbeschluss wird Ihnen zugestellt, oft erst gleichzeitig mit der Zustellung an Bank oder Arbeitgeber. Eine Vorwarnung gibt es nicht.
Wie lange läuft eine Lohnpfändung?
Bis die Forderung samt Zinsen und Kosten bezahlt ist, oder bis ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gesetze und Beträge ändern sich; maßgeblich ist der Stand der genannten Quellen. Stand dieser Seite: 04.10.2026.
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