Inkasso

Inkasso-Forderung bestreiten: Wann und wie

Kurz gesagtBestreiten Sie eine Forderung, wenn Sie den Vertrag nicht kennen, die Rechnung nicht stimmt, die Forderung bezahlt oder verjährt ist oder die Nebenkosten unzulässig sind. Schriftlich, kurz, mit Begründung und der Aufforderung, Nachweise zu schicken. Ein berechtigt bestrittener Anspruch darf nicht mehr als unbestritten behandelt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Immer schriftlich, mit Datum, Aktenzeichen und Begründung; Kopie aufheben.
  • Nachweise anfordern: Vertrag, Rechnung, Mahnung, Abtretung oder Vollmacht.
  • Verjährung ausdrücklich einwenden; sie wird nicht von selbst beachtet (§ 214 BGB).
  • Nach begründetem Bestreiten darf das Inkasso keine SCHUFA-Meldung über die Forderung abgeben (§ 31 Abs. 2 BDSG).
Inhalt
  1. Gründe, die tragen
  2. Musterschreiben
  3. Was danach passiert
  4. Häufige Fragen

Gründe, die tragen

  • Kein Vertrag, Identitätsmissbrauch, Abo-Falle ohne wirksame Bestellung
  • Forderung bezahlt oder bereits erledigt
  • Verjährung: drei Jahre ab Jahresende der Fälligkeit, ohne Hemmung
  • Höhe falsch: Nebenkosten, Zinsen, doppelte Posten
  • Widerruf oder Kündigung wirksam, Leistung mangelhaft

Musterschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrem Schreiben vom __________, Aktenzeichen __________, teile ich mit, dass ich die Forderung bestreite. (Zutreffende Begründung wählen: Mir ist kein Vertrag mit dem genannten Gläubiger bekannt. / Die Forderung ist verjährt; ich erhebe die Einrede der Verjährung. / Die Forderung wurde am __________ bezahlt, Nachweis anbei.)
Bitte übersenden Sie mir innerhalb von 14 Tagen Vertrag, Rechnung und Nachweis Ihrer Beauftragung. Bis dahin leiste ich keine Zahlung. Bitte kontaktieren Sie mich ausschließlich schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen

Das Muster ist allgemein formuliert und keine Rechtsberatung.

Was danach passiert

Das Inkasso schickt Nachweise oder nicht. Bleibt die Forderung bestritten, muss der Gläubiger klagen oder einen Mahnbescheid beantragen. Dann gilt die Zwei-Wochen-Frist für den Widerspruch. Schweigt die Gegenseite, ist die Sache oft erledigt; aufheben sollten Sie alles trotzdem.

Häufige Fragen

Kann Bestreiten mir schaden?

Nein, wenn es begründet ist. Unbegründetes Bestreiten einer berechtigten Forderung verschiebt das Problem nur und erhöht Zinsen und Kosten.

Muss ich einen Anwalt einschalten?

Für das Bestreiten nicht. Bei Mahnbescheid oder Klage ist Beratung sinnvoll; Beratungshilfe ist möglich.

R
Redaktion Restschuldenfrei24Recherche und Text. Quellen: Gesetzestexte, amtliche Bekanntmachungen, Justizportale.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gesetze und Beträge ändern sich; maßgeblich ist der Stand der genannten Quellen. Stand dieser Seite: 04.10.2026.

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