Gericht und Vollstreckung

Zwangsvollstreckung: Arten, Ablauf, Schutz

Kurz gesagtZwangsvollstreckung braucht drei Dinge: einen Titel, eine Vollstreckungsklausel und die Zustellung (§ 750 ZPO). Dann kann der Gläubiger Lohn und Konto pfänden lassen, den Gerichtsvollzieher schicken oder in Immobilien vollstrecken. Schutz bieten Pfändungsfreigrenzen, das P-Konto, § 811 ZPO und in Härtefällen § 765a ZPO.

Das Wichtigste in Kürze

  • Titel: Urteil, Vollstreckungsbescheid, notarielle Urkunde, gerichtlicher Vergleich (§ 794 ZPO); Behörden vollstrecken aus eigenen Bescheiden.
  • Lohn- und Kontopfändung über das Vollstreckungsgericht, Sachpfändung über den Gerichtsvollzieher.
  • Vollstreckungsschutz bei sittenwidriger Härte (§ 765a ZPO), zum Beispiel bei schwerer Krankheit.
  • Rechtsbehelfe: Erinnerung (§ 766 ZPO), Vollstreckungsabwehrklage bei Zahlung oder Verjährung (§ 767 ZPO).
Inhalt
  1. Voraussetzungen
  2. Die Arten
  3. Wie die Vollstreckung endet
  4. Häufige Fragen

Voraussetzungen

Ohne Titel keine Vollstreckung. Private Gläubiger brauchen Urteil, Vollstreckungsbescheid oder Urkunde; Finanzamt, Krankenkassen, Kommunen und Jobcenter vollstrecken selbst aus Leistungsbescheiden nach der Abgabenordnung oder dem Verwaltungsvollstreckungsrecht. Der Titel muss Ihnen zugestellt sein.

Die Arten

ArtWerSchutz
LohnpfändungVollstreckungsgericht, Arbeitgeber zahlt§ 850c Tabelle, § 850f Erhöhung
KontopfändungVollstreckungsgericht, Bank sperrtP-Konto §§ 899 ff.
SachpfändungGerichtsvollzieher§ 811 unpfändbare Sachen
Forderungspfändung (Steuererstattung, Lebensversicherung)Vollstreckungsgericht§ 851c, teils unpfändbar
ImmobilieAmtsgericht: Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung§ 30a ZVG einstweilige Einstellung

Wie die Vollstreckung endet

Durch Zahlung, durch Vergleich, durch Verjährung des Titels nach 30 Jahren, oder durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, in dem Einzelvollstreckungen verboten sind (§ 89 InsO). Eine Vollstreckung, die nichts einbringt, ruht faktisch; der Gläubiger kann sie jederzeit wieder aufnehmen.

Häufige Fragen

Darf gleichzeitig Lohn und Konto gepfändet werden?

Ja. Der unpfändbare Lohnrest ist auf dem Konto nur bis zum P-Konto-Freibetrag sicher; darüber hilft ein Antrag nach § 906 Abs. 2 ZPO.

Was ist Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO?

Eine Ausnahme für Fälle, in denen die Vollstreckung wegen besonderer Umstände sittenwidrig hart wäre, etwa Lebensgefahr bei Räumung. Die Hürden sind hoch.

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Redaktion Restschuldenfrei24Recherche und Text. Quellen: Gesetzestexte, amtliche Bekanntmachungen, Justizportale.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gesetze und Beträge ändern sich; maßgeblich ist der Stand der genannten Quellen. Stand dieser Seite: 04.10.2026.

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