Zwangsvollstreckung: Arten, Ablauf, Schutz
Das Wichtigste in Kürze
- Titel: Urteil, Vollstreckungsbescheid, notarielle Urkunde, gerichtlicher Vergleich (§ 794 ZPO); Behörden vollstrecken aus eigenen Bescheiden.
- Lohn- und Kontopfändung über das Vollstreckungsgericht, Sachpfändung über den Gerichtsvollzieher.
- Vollstreckungsschutz bei sittenwidriger Härte (§ 765a ZPO), zum Beispiel bei schwerer Krankheit.
- Rechtsbehelfe: Erinnerung (§ 766 ZPO), Vollstreckungsabwehrklage bei Zahlung oder Verjährung (§ 767 ZPO).
Voraussetzungen
Ohne Titel keine Vollstreckung. Private Gläubiger brauchen Urteil, Vollstreckungsbescheid oder Urkunde; Finanzamt, Krankenkassen, Kommunen und Jobcenter vollstrecken selbst aus Leistungsbescheiden nach der Abgabenordnung oder dem Verwaltungsvollstreckungsrecht. Der Titel muss Ihnen zugestellt sein.
Die Arten
| Art | Wer | Schutz |
|---|---|---|
| Lohnpfändung | Vollstreckungsgericht, Arbeitgeber zahlt | § 850c Tabelle, § 850f Erhöhung |
| Kontopfändung | Vollstreckungsgericht, Bank sperrt | P-Konto §§ 899 ff. |
| Sachpfändung | Gerichtsvollzieher | § 811 unpfändbare Sachen |
| Forderungspfändung (Steuererstattung, Lebensversicherung) | Vollstreckungsgericht | § 851c, teils unpfändbar |
| Immobilie | Amtsgericht: Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung | § 30a ZVG einstweilige Einstellung |
Wie die Vollstreckung endet
Durch Zahlung, durch Vergleich, durch Verjährung des Titels nach 30 Jahren, oder durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, in dem Einzelvollstreckungen verboten sind (§ 89 InsO). Eine Vollstreckung, die nichts einbringt, ruht faktisch; der Gläubiger kann sie jederzeit wieder aufnehmen.
Häufige Fragen
Darf gleichzeitig Lohn und Konto gepfändet werden?
Ja. Der unpfändbare Lohnrest ist auf dem Konto nur bis zum P-Konto-Freibetrag sicher; darüber hilft ein Antrag nach § 906 Abs. 2 ZPO.
Was ist Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO?
Eine Ausnahme für Fälle, in denen die Vollstreckung wegen besonderer Umstände sittenwidrig hart wäre, etwa Lebensgefahr bei Räumung. Die Hürden sind hoch.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gesetze und Beträge ändern sich; maßgeblich ist der Stand der genannten Quellen. Stand dieser Seite: 04.10.2026.
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