Schulden

Gläubigerliste erstellen: Vorlage und Anleitung

Kurz gesagtDie Gläubigerliste ist das wichtigste Dokument im ganzen Prozess. Beratungsstellen, Anwälte und das Insolvenzgericht arbeiten damit. Sie enthält je Gläubiger: Name und Anschrift, beauftragtes Inkasso oder Anwalt, Aktenzeichen, Grund, Betrag mit Stand, ob tituliert, ob bestritten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pro Gläubiger eine Zeile, Inkasso und Gläubiger nicht doppelt zählen.
  • Betrag immer mit Datum des Stands; Zinsen laufen weiter.
  • Tituliert oder nicht ist die wichtigste Spalte: Titel gelten 30 Jahre.
  • Die Liste wird später Teil des Insolvenzantrags (§ 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO).
Inhalt
  1. Die Spalten
  2. Vergessene Gläubiger finden
  3. Wofür die Liste gebraucht wird
  4. Häufige Fragen

Die Spalten

SpalteInhalt
Gläubigerursprünglicher Vertragspartner, Anschrift
VertreterInkasso oder Kanzlei, Aktenzeichen
GrundKredit, Handy, Miete, Versandhaus, Steuern
HauptforderungBetrag ohne Kosten
Kosten und Zinsenlaut letztem Schreiben
Gesamt, StandBetrag und Datum
Statusoffen, bestritten, Ratenzahlung, tituliert, gepfändet
Letzter KontaktDatum, was vereinbart

Vergessene Gläubiger finden

  • SCHUFA-Datenkopie (kostenlos, Art. 15 DSGVO)
  • Kontoauszüge der letzten zwölf Monate: Lastschriften, Rückbuchungen
  • Schuldnerverzeichnis-Auskunft über das Vollstreckungsportal
  • Alte Verträge: Handy, Strom, Fitnessstudio, Versandhäuser
  • Behörden: Finanzamt, Krankenkasse, Jobcenter, Kommune (Gebühren, Bußgelder)

Wofür die Liste gebraucht wird

Für die Beratung, für den Schuldenbereinigungsplan, als Anlage zum Insolvenzantrag und später für die Prüfung, ob alle Forderungen von der Restschuldbefreiung erfasst sind. Eine saubere Liste spart Wochen.

Häufige Fragen

Was, wenn Beträge in verschiedenen Briefen abweichen?

Tragen Sie den jüngsten Stand ein und notieren Sie die Differenz. Die Beratungsstelle fordert aktuelle Aufstellungen an.

Gehören Schulden bei Freunden in die Liste?

Ja. Auch private Darlehen sind Forderungen und gehören in den Antrag.

R
Redaktion Restschuldenfrei24Recherche und Text. Quellen: Gesetzestexte, amtliche Bekanntmachungen, Justizportale.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gesetze und Beträge ändern sich; maßgeblich ist der Stand der genannten Quellen. Stand dieser Seite: 04.10.2026.

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