Privatinsolvenz

Privatinsolvenz beantragen: Formulare und Unterlagen

Kurz gesagtDer Antrag wird auf amtlichen Formularen beim zuständigen Amtsgericht (Insolvenzgericht) gestellt. Er enthält die Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch, den Antrag auf Restschuldbefreiung, Vermögens- und Gläubigerverzeichnis und den Plan. Ein Online-Verfahren gibt es nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Amtliche Formulare sind Pflicht (§ 305 Abs. 5 InsO, Verbraucherinsolvenzformularverordnung).
  • Antrag auf Restschuldbefreiung und Abtretungserklärung gehören dazu, sonst gibt es keine Befreiung.
  • Vollständigkeit zählt: Fehlende Angaben kann das Gericht mit Fristsetzung nachfordern; wird nicht nachgebessert, gilt der Antrag als zurückgenommen (§ 305 Abs. 3 InsO).
  • Vergessene Gläubiger bleiben trotzdem erfasst: Die Restschuldbefreiung wirkt auch gegen Gläubiger, die nicht angemeldet haben (§ 301 Abs. 1 InsO).
Inhalt
  1. Zuständiges Gericht
  2. Die Formulare
  3. Unterlagen, die Sie brauchen
  4. Häufige Fehler
  5. Häufige Fragen

Zuständiges Gericht

Zuständig ist das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk Sie wohnen (§ 3 InsO). Die Länder haben die Zuständigkeit bei bestimmten Amtsgerichten konzentriert; welches Gericht für Ihren Wohnort zuständig ist, steht auf den Justizportalen der Länder oder sagt Ihnen die Beratungsstelle.

Die Formulare

Das Bundesministerium der Justiz stellt die amtlichen Formulare bereit: Hauptblatt, Anlagen für persönliche Angaben, Bescheinigung, Restschuldbefreiungsantrag, Abtretungserklärung, Vermögensverzeichnis, Vermögensübersicht, Gläubiger- und Forderungsverzeichnis, Schuldenbereinigungsplan. Die Formulare sind kostenlos, dürfen aber nicht verändert werden.

Unterlagen, die Sie brauchen

  • Personalausweis, Meldebescheinigung
  • Gläubigerliste mit aktuellen Forderungsständen (Briefe, Mahnungen, Titel)
  • Einkommensnachweise der letzten Monate, Bescheide über Sozialleistungen
  • Mietvertrag, Kontoauszüge, Versicherungen, Fahrzeugpapiere
  • Unterhaltspflichten (Geburtsurkunden, Unterhaltstitel)
  • Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch

Die Checkliste Erster Termin fasst das zusammen.

Häufige Fehler

  • Antrag auf Restschuldbefreiung vergessen.
  • Vermögen verschwiegen: Das kann zur Versagung führen (§ 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO).
  • Bescheinigung älter als sechs Monate.
  • Stundungsantrag für die Verfahrenskosten nicht gestellt.

Häufige Fragen

Kann ich den Antrag online stellen?

Nein. Es gibt kein Online-Verfahren; der Antrag wird schriftlich auf den amtlichen Formularen eingereicht.

Darf ich den Antrag selbst stellen?

Ja. Nur die Bescheinigung über den Einigungsversuch muss von einer geeigneten Stelle oder Person kommen.

Was passiert mit Gläubigern, die ich vergessen habe?

Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch gegen die, die nicht angemeldet haben (§ 301 Abs. 1 Satz 2 InsO). Trotzdem sollten Sie vollständig sein, weil absichtliches Verschweigen zur Versagung führen kann.

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Redaktion Restschuldenfrei24Recherche und Text. Quellen: Gesetzestexte, amtliche Bekanntmachungen, Justizportale.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gesetze und Beträge ändern sich; maßgeblich ist der Stand der genannten Quellen. Stand dieser Seite: 04.10.2026.

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