P-Konto

P-Konto-Bescheinigung: Wer sie ausstellt und was sie bringt

Kurz gesagtFür jeden Freibetrag über dem Grundbetrag braucht die Bank eine Bescheinigung nach § 903 ZPO. Ausstellen dürfen Arbeitgeber, Familienkasse, Sozialleistungsträger sowie anerkannte Schuldnerberatungsstellen und geeignete Personen wie Rechtsanwälte. Die Bank muss sie ab dem zweiten Geschäftstag nach Vorlage beachten und darf frühestens nach zwei Jahren eine neue verlangen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Aussteller: Arbeitgeber, Familienkasse, Sozialleistungsträger, anerkannte Beratungsstellen, Rechtsanwälte und andere geeignete Personen nach § 305 InsO.
  • Die Bank beachtet die Bescheinigung ab dem zweiten Geschäftstag (§ 903 Abs. 3 ZPO).
  • Gültigkeit: Die Bank darf nach zwei Jahren eine neue Bescheinigung verlangen (§ 903 Abs. 2 ZPO).
  • Verweigert jeder Aussteller, setzt das Vollstreckungsgericht den Betrag fest (§ 905 ZPO).
Inhalt
  1. Was bescheinigt wird
  2. Wo Sie sie bekommen
  3. Wenn niemand bescheinigt
  4. Häufige Fragen

Was bescheinigt wird

  • Zahl der Personen, denen Sie Unterhalt leisten
  • Kindergeld und Kinderzuschlag
  • Leistungen nach SGB II und XII, die Sie für andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft entgegennehmen
  • Einmalige Sozialleistungen, Pflegegeld, Nachzahlungen

Die Bescheinigung nennt den erhöhten Freibetrag. Ein amtliches Muster gibt es nicht; die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung stellt ein verbreitetes Formular bereit.

Wo Sie sie bekommen

  1. Familienkasse: für Kindergeld, oft genügt der Bescheid.
  2. Jobcenter oder Sozialamt: für Leistungen der Bedarfsgemeinschaft.
  3. Arbeitgeber: für Unterhaltspflichten, die er aus der Lohnabrechnung kennt.
  4. Beratungsstelle oder Anwalt: für alles zusammen, wenn andere Stellen sich weigern oder es dauert.

Wenn niemand bescheinigt

Weigern sich alle Stellen, stellen Sie beim Vollstreckungsgericht den Antrag auf Festsetzung des Freibetrags (§ 905 ZPO). Fügen Sie die Nachweise bei. Bis zur Entscheidung gilt der Grundfreibetrag.

Häufige Fragen

Muss die Bank das Formular akzeptieren?

Sie muss jede Bescheinigung einer berechtigten Stelle beachten. Zweifelt sie, kann sie Rückfragen stellen, aber nicht grundlos verweigern.

Reicht der Kindergeldbescheid?

In der Praxis akzeptieren Banken den Bescheid; rechtlich ist die Familienkasse auch Aussteller, der Bescheid belegt die Leistung.

R
Redaktion Restschuldenfrei24Recherche und Text. Quellen: Gesetzestexte, amtliche Bekanntmachungen, Justizportale.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gesetze und Beträge ändern sich; maßgeblich ist der Stand der genannten Quellen. Stand dieser Seite: 04.10.2026.

Sie möchten bei Ihrer Situation Unterstützung?

Wenn Sie Ihre Situation nicht allein sortieren möchten, können Sie eine unverbindliche Anfrage stellen. Kostenlose Wege (Beratungsstellen, Beratungshilfe, Jobcenter) nennen wir vorher.

Hilfe anfragen