Inkasso

Inkasso: Was ein Inkassobüro darf und was nicht

Kurz gesagtEin Inkassobüro treibt Forderungen für einen Gläubiger ein, mehr nicht. Es hat keine hoheitlichen Befugnisse: Es darf nicht pfänden, nicht in Ihre Wohnung, keine Auskünfte beim Arbeitgeber einholen. Es muss registriert sein und Ihnen beim ersten Kontakt genau sagen, wer was aus welchem Vertrag fordert (§ 13a RDG). Zahlen müssen Sie nur, was berechtigt ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Registrierungspflicht nach § 10 RDG; Prüfung im Rechtsdienstleistungsregister.
  • Informationspflichten beim ersten Schreiben: Gläubiger, Forderungsgrund, Vertragsdatum, Zinsberechnung, Inkassokosten (§ 13a RDG).
  • Keine Pfändung, kein Hausbesuch mit Zwang, keine Drohung mit Haft oder Gerichtsvollzieher ohne Titel.
  • Verjährung regelmäßig drei Jahre zum Jahresende (§§ 195, 199 BGB); die Einrede müssen Sie erheben.
Inhalt
  1. Die Themen im Überblick
  2. Das Schreiben in fünf Minuten prüfen
  3. Was Inkasso nicht darf
  4. Was Sie tun sollten
  5. Häufige Fragen

Die Themen im Überblick

Das Schreiben in fünf Minuten prüfen

  1. Absender im Register? rechtsdienstleistungsregister.de. Nicht registriert heißt: nicht zahlen, Verbraucherzentrale informieren.
  2. Kenne ich den Vertrag? Gläubiger, Datum, Produkt. Unklar: schriftlich Nachweis verlangen, Frist setzen.
  3. Stimmt die Hauptforderung? Rechnung, Mahnung, Kündigung vorhanden?
  4. Sind die Nebenkosten zulässig? Inkassokosten höchstens wie Anwaltsgebühren, Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über Basiszins (§ 288 BGB), Mahnkosten nur tatsächliche Kosten.
  5. Verjährt? Drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Forderung fällig wurde, sofern nichts gehemmt hat.

Was Inkasso nicht darf

  • Zwangsmaßnahmen ankündigen, die es nicht gibt: Inkasso pfändet nicht, der Gerichtsvollzieher braucht einen Titel.
  • Bei Nachbarn, Arbeitgeber oder Familie über Ihre Schulden sprechen.
  • Unangemessene Hausbesuche; Sie müssen niemanden hereinlassen.
  • Zahlung erzwingen, obwohl Sie die Forderung begründet bestritten haben; dann muss der Gläubiger klagen oder den Mahnbescheid beantragen.

Was Sie tun sollten

Nicht ignorieren, aber auch nicht blind zahlen. Berechtigte Forderungen: Kontakt aufnehmen, Ratenzahlung vorschlagen, schriftlich. Unberechtigte oder unklare Forderungen: schriftlich bestreiten mit Begründung, Nachweise anfordern. Kommt ein Mahnbescheid, zählt die Zwei-Wochen-Frist.

Häufige Fragen

Darf Inkasso mich anrufen?

Ja, in angemessenem Rahmen. Sie können verlangen, nur noch schriftlich kontaktiert zu werden.

Muss ich die Inkassokosten zahlen?

Nur, wenn Sie in Verzug waren und die Kosten der Höhe nach zulässig sind. Bei einer unberechtigten Hauptforderung schulden Sie auch keine Kosten.

Was ist, wenn ich die Forderung nie bekommen habe?

Fordern Sie Nachweis an. Ohne Vertrag, Rechnung und Mahnung muss der Gläubiger vor Gericht beweisen, dass die Forderung besteht.

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Redaktion Restschuldenfrei24Recherche und Text. Quellen: Gesetzestexte, amtliche Bekanntmachungen, Justizportale.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gesetze und Beträge ändern sich; maßgeblich ist der Stand der genannten Quellen. Stand dieser Seite: 04.10.2026.

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