P-Konto

P-Konto-Freibetrag: So viel ist geschützt

Kurz gesagtDer Grundfreibetrag auf dem P-Konto beträgt 1.587,40 Euro je Kalendermonat (§ 899 Abs. 1 ZPO, gekoppelt an § 850c ZPO). Er steigt um 597,42 Euro für die erste und je 332,83 Euro für die zweite bis fünfte Person, der Sie Unterhalt leisten, sowie um Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen in voller Höhe (§ 902 ZPO), jeweils gegen Bescheinigung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundfreibetrag: 1.587,40 Euro je Kalendermonat, gültig 1.7.2026 bis 30.6.2027.
  • Unterhalt: + 597,42 Euro (erste Person), + 332,83 Euro (zweite bis fünfte Person).
  • Kindergeld, Kinderzuschlag, Leistungen für Kinder, einmalige Sozialleistungen, Pflegegeld: in voller Höhe zusätzlich (§ 902 Nr. 1 bis 6 ZPO).
  • Nicht verbrauchtes Guthaben: Übertrag in die drei folgenden Monate (§ 899 Abs. 2 ZPO).
Inhalt
  1. Die Beträge
  2. Monatsprinzip und Übertrag
  3. Individuelle Festsetzung
  4. Doppelpfändung Lohn und Konto
  5. Häufige Fragen

Die Beträge

PositionBetrag je MonatNachweis
Grundfreibetrag1.587,40 Eurokeiner, automatisch
Erste unterhaltsberechtigte Person+ 597,42 EuroBescheinigung
Zweite bis fünfte Person, je+ 332,83 EuroBescheinigung
Kindergeld, Kinderzuschlag+ voller BetragBescheinigung oder Bescheid
Leistungen nach SGB II/XII für Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft+ voller BetragBescheinigung
Pflegegeld, einmalige Sozialleistungen+ voller BetragBescheinigung

Beträge nach der hinterlegten Tabelle 2026/2027 (Grundfreibetrag 1.587,40 Euro, Erhöhung für die erste unterhaltsberechtigte Person 597,42 Euro, für die zweite bis fünfte je 332,83 Euro, volle Pfändbarkeit ab 4.866,30 Euro Netto). Maßgeblich ist die amtliche Bekanntmachung.

Monatsprinzip und Übertrag

Der Freibetrag gilt je Kalendermonat, nicht je Zahlung. Wird am 28. der Lohn gutgeschrieben und am 1. die Miete gezahlt, zählt die Miete zum neuen Monat. Was Sie im Monat nicht verbrauchen, bleibt in den drei folgenden Monaten geschützt; danach wird es an den Gläubiger ausgezahlt.

Individuelle Festsetzung

Reichen die pauschalen Beträge nicht, zum Beispiel bei hohen Unterhaltsverpflichtungen oder wenn Lohn und Konto gleichzeitig gepfändet werden, setzt das Vollstreckungsgericht auf Antrag einen individuellen Freibetrag fest (§ 906 ZPO). Bei Pfändung durch eine Behörde ist diese selbst zuständig.

Doppelpfändung Lohn und Konto

Wird der Lohn beim Arbeitgeber gepfändet und der unpfändbare Rest auf ein gepfändetes Konto überwiesen, ist er dort nur bis zum P-Konto-Freibetrag sicher. Übersteigt der Rest den Freibetrag, beantragen Sie beim Gericht die Freigabe nach § 906 Abs. 2 ZPO; der Arbeitgeber kann die Berechnung bescheinigen.

Häufige Fragen

Zählt der Freibetrag pro Konto oder pro Person?

Pro Person, auf dem einen P-Konto.

Was ist, wenn mein Gehalt am Monatsende und die Miete am Monatsanfang abgeht?

Das ist in Ordnung, solange die Verfügungen innerhalb des jeweiligen Monatsfreibetrags bleiben. Lassen Sie Lohn möglichst nicht am letzten Tag des Monats eingehen, oder nutzen Sie den Übertrag.

Quellen
  1. § 899 ZPO (gesetze-im-internet.de)
  2. § 902 ZPO (gesetze-im-internet.de)
  3. § 903 ZPO (gesetze-im-internet.de)
  4. § 906 ZPO (gesetze-im-internet.de)
  5. § 850c ZPO (gesetze-im-internet.de)
  6. Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BGBl. 2026 I) – Bekanntmachung vom 26. März 2026, BGBl. 2026 I Nr. 80, gültig 1.7.2026 bis 30.6.2027
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Redaktion Restschuldenfrei24Recherche und Text. Quellen: Gesetzestexte, amtliche Bekanntmachungen, Justizportale.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gesetze und Beträge ändern sich; maßgeblich ist der Stand der genannten Quellen. Stand dieser Seite: 04.10.2026.

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