Privatinsolvenz

Privatinsolvenz und SCHUFA: Einträge und Löschfristen

Kurz gesagtDie Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird öffentlich bekannt gemacht und von Auskunfteien gespeichert. Die Restschuldbefreiung wird ebenfalls eingetragen; nach aktueller Praxis der SCHUFA wird dieser Eintrag sechs Monate nach der Bekanntmachung gelöscht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Insolvenzbekanntmachungen sind öffentlich (insolvenzbekanntmachungen.de) und werden von Auskunfteien übernommen.
  • Einträge zu einzelnen Forderungen bleiben während des Verfahrens bestehen.
  • Der Eintrag über die Restschuldbefreiung wird nach sechs Monaten gelöscht.
  • Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Selbstauskunft (Art. 15 DSGVO).
Inhalt
  1. Während des Verfahrens
  2. Nach der Restschuldbefreiung
  3. Was Sie selbst tun können
  4. Häufige Fragen

Während des Verfahrens

Die Eröffnung wird im Internetportal der Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht. Auskunfteien wie die SCHUFA speichern diese Information. Hinzu kommen die bereits vorhandenen Negativmerkmale einzelner Gläubiger. Ein Kredit ist in dieser Zeit praktisch ausgeschlossen; ein Girokonto auf Guthabenbasis steht Ihnen trotzdem zu (Basiskonto, § 31 ZKG).

Nach der Restschuldbefreiung

Der Europäische Gerichtshof hat 2023 entschieden, dass private Auskunfteien die Information über die Restschuldbefreiung nicht länger speichern dürfen als das öffentliche Register, also sechs Monate (EuGH, Urteile vom 7. Dezember 2023, C-26/22 und C-64/22). Die SCHUFA hatte ihre Löschfrist bereits im März 2023 auf sechs Monate verkürzt.

Was Sie selbst tun können

  • Kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern und Einträge prüfen.
  • Nach der Restschuldbefreiung Löschung erledigter Forderungseinträge verlangen; die Forderungen sind nicht mehr durchsetzbar.
  • Falsche oder veraltete Einträge mit Nachweis beanstanden (Art. 16, 17 DSGVO).

Häufige Fragen

Bekomme ich während der Insolvenz ein Konto?

Ja, ein Basiskonto auf Guthabenbasis. Banken dürfen es nur in engen Ausnahmen ablehnen (§ 35 ZKG).

Wie lange bleiben alte Forderungseinträge?

Erledigte Forderungen werden in der Regel drei Jahre nach Erledigung gelöscht; nach der Restschuldbefreiung können Sie die Löschung verlangen, weil die Forderungen nicht mehr durchsetzbar sind.

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Redaktion Restschuldenfrei24Recherche und Text. Quellen: Gesetzestexte, amtliche Bekanntmachungen, Justizportale.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gesetze und Beträge ändern sich; maßgeblich ist der Stand der genannten Quellen. Stand dieser Seite: 04.10.2026.

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