Restschuldbefreiung: Ab wann die drei Jahre laufen
Das Wichtigste in Kürze
- Beginn: Tag der Eröffnung, nicht der Antragstellung.
- Ende: drei Jahre später, bei zweiter Befreiung fünf Jahre.
- Entscheidung nach Anhörung, Beschluss wird öffentlich bekannt gemacht.
- Rechtsmittel: sofortige Beschwerde für Gläubiger und Schuldner (§ 300 Abs. 4 InsO).
Beginn und Ende
Das Datum der Eröffnung steht im Eröffnungsbeschluss. Drei Jahre danach endet die Frist; der Tag selbst zählt mit. Ist das Insolvenzverfahren bis dahin noch nicht aufgehoben, läuft die Frist trotzdem; die Entscheidung über die Befreiung ergeht nach Ablauf.
Die Entscheidung
Das Gericht hört Insolvenzgläubiger, Treuhänder und Sie an. Gläubiger können bis zum Ende der Anhörung Versagung beantragen (§ 300 Abs. 1 InsO). Liegt kein Versagungsgrund vor, erteilt das Gericht die Befreiung durch Beschluss, der öffentlich bekannt gemacht wird.
Danach
Mit Rechtskraft dürfen Gläubiger nicht mehr vollstrecken. Laufende Abtretungen an den Treuhänder enden; was aus der Frist noch verteilt wird, regelt der Treuhänder. Für die SCHUFA-Löschung gilt die Sechs-Monats-Frist ab Bekanntmachung.
Häufige Fragen
Was, wenn das Verfahren länger dauert als drei Jahre?
Die Entscheidung über die Restschuldbefreiung kann auch ergehen, wenn das Insolvenzverfahren noch läuft (§ 300 Abs. 1 Satz 1 InsO).
Muss ich am Ende etwas tun?
Das Gericht fordert Sie zur Stellungnahme auf. Antworten Sie fristgerecht und halten Sie Adresse und Arbeitgeber aktuell.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gesetze und Beträge ändern sich; maßgeblich ist der Stand der genannten Quellen. Stand dieser Seite: 04.10.2026.
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