Schulden

Schulden: Was Sie als Erstes tun können

Kurz gesagtHeute: Alle Briefe auf einen Stapel, gelbe Umschläge nach vorn. Diese Woche: P-Konto beantragen, Miete und Strom sicherstellen, Gläubigerliste anfangen. Diesen Monat: Termin bei einer Beratungsstelle oder Beratungshilfe beantragen. Mehr muss am Anfang nicht sein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nichts wegwerfen, auch keine ungeöffneten Briefe.
  • Gelbe Umschläge zuerst öffnen, alles andere kann warten.
  • P-Konto beantragen, bevor eine Pfändung kommt.
  • Keine neuen Kredite, keine Kredite zur Umschuldung ohne Beratung.
Inhalt
  1. Heute
  2. Diese Woche
  3. Diesen Monat
  4. Was Sie nicht tun sollten
  5. Häufige Fragen

Heute

  • Alle Post an einen Ort. Nicht sortieren, nur sammeln.
  • Gelbe Umschläge (gerichtliche Zustellung) herausnehmen und öffnen. Zustelldatum notieren.
  • Ein Blatt: Was ist diese Woche fällig, das die Existenz betrifft (Miete, Strom, Essen)?

Diese Woche

  • Bei der Bank das Konto als P-Konto führen lassen.
  • Miete und Energie zahlen oder mit dem Vermieter und Versorger reden, bevor es zur Sperre kommt.
  • Jeden Abend 30 Minuten Briefe öffnen und in die Gläubigerliste eintragen.
  • Unnötige laufende Verträge kündigen.

Diesen Monat

  • Termin bei einer anerkannten Schuldnerberatung vereinbaren oder Beratungshilfeschein beantragen.
  • Haushaltsplan aufstellen: Einnahmen, feste Ausgaben, was bleibt.
  • Inkasso schriftlich antworten, wenn die Forderung unklar ist; bei berechtigten Forderungen Ratenvorschlag erst nach Haushaltsplan.

Was Sie nicht tun sollten

  • Kredit aufnehmen, um Schulden zu bezahlen, ohne Beratung.
  • Einen Gläubiger bevorzugt bezahlen, weil er am lautesten ist.
  • Vorkasse an Anbieter zahlen, die „Schuldenfreiheit“ versprechen.
  • Briefe wegwerfen oder Termine beim Gerichtsvollzieher versäumen.

Häufige Fragen

Ich schäme mich. Muss ich alles offenlegen?

Bei der Beratungsstelle ja, und dort haben alle schon alles gesehen. Nach außen müssen Sie nichts erklären.

Was, wenn ich nicht alle Gläubiger kenne?

Fangen Sie mit denen an, die Sie kennen. SCHUFA-Auskunft und Kontoauszüge der letzten Monate helfen beim Rest.

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Redaktion Restschuldenfrei24Recherche und Text. Quellen: Gesetzestexte, amtliche Bekanntmachungen, Justizportale.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gesetze und Beträge ändern sich; maßgeblich ist der Stand der genannten Quellen. Stand dieser Seite: 04.10.2026.

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