Wohnung und Privatinsolvenz: Miete, Kaution, Kündigung
Das Wichtigste in Kürze
- Kündigungssperre für Rückstände vor dem Antrag (§ 112 InsO).
- Alte Mietschulden sind Insolvenzforderungen und werden mit erlassen.
- Laufende Miete ist Pflicht; der Treuhänder kann den Vertrag für die Masse nur mit Frist kündigen (§ 109 InsO), was bei Wohnungen unüblich ist.
- Die Kaution ist Vermögen; der Treuhänder gibt die Wohnung in der Regel frei.
Mietvertrag und Kündigung
Mit der Eröffnung ändert sich am Mietvertrag nichts. Der Vermieter kann nicht wegen Rückständen kündigen, die vor dem Insolvenzantrag entstanden sind, und nicht wegen der Verschlechterung Ihrer Vermögenslage (§ 112 InsO). Neue Rückstände nach dem Antrag berechtigen dagegen zur Kündigung wie sonst auch (§ 543 BGB).
Mietschulden
Rückstände bis zur Eröffnung sind Insolvenzforderungen; der Vermieter meldet sie zur Tabelle an, und sie fallen unter die Restschuldbefreiung. Betriebskostennachzahlungen für Zeiträume vor der Eröffnung gehören dazu, Nachzahlungen für spätere Zeiträume müssen Sie selbst tragen.
Kaution und Umzug
Der Rückzahlungsanspruch auf die Kaution gehört zur Masse, wird aber meist erst beim Auszug relevant. Ziehen Sie während des Verfahrens um, müssen Sie das dem Treuhänder und dem Gericht mitteilen (§ 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO). Für die neue Kaution kann eine Beratungsstelle beim Jobcenter oder Sozialamt ein Darlehen beantragen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Häufige Fragen
Erfährt mein Vermieter von der Insolvenz?
Wenn Sie Mietschulden bei ihm haben, ja, weil er als Gläubiger angeschrieben wird. Sonst nicht zwingend; die Bekanntmachung ist aber öffentlich.
Kann ich eine neue Wohnung finden?
Schwieriger, weil Vermieter oft eine SCHUFA-Auskunft verlangen. Hilfreich sind Nachweise über regelmäßige Mietzahlung und eine Bürgschaft oder Mietkautionsversicherung, soweit möglich.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gesetze und Beträge ändern sich; maßgeblich ist der Stand der genannten Quellen. Stand dieser Seite: 04.10.2026.
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Wenn Sie Ihre Situation nicht allein sortieren möchten, können Sie eine unverbindliche Anfrage stellen. Kostenlose Wege (Beratungsstellen, Beratungshilfe, Jobcenter) nennen wir vorher.
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